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Die Tricks der Leiharbeitsfirmen

Im Arbeitskampf Komitee von Solidarisch in Gröpelingen tauschen wir uns schon länger über die Arbeitsbedingungen in Leiharbeitsfirmen aus. Wir überlegen uns, wie wir uns gegenseitig besser über unsere Arbeitsrechte informieren und diese auch durchsetzen können.


Dabei bekommen wir mit, dass viele Leiharbeitsfirmen die Leute, die für sie arbeiten, gezielt verarschen: So werden z.B. Arbeitszeiten, in denen kein Einsatz stattfindet, als Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto verrechnet. Das ist rechtswidrig. Auch wird häufig kein richtiges Equal-Pay bezahlt. Nach geltendem Gesetz sind Leiharbeitsfirmen verpflichtet spätestens nach 9 Monaten (manchmal auch 15 Monaten) Arbeit in ein und demselben Betrieb denselben Lohn zu zahlen, wie eine festangestellte Person in der Entleihfirma, welche vergleichbar ist. Vergleichbar heißt: dieselbe Qualifikation, Berufserfahrungen etc. Auch müssen Prämien, Zulagen etc. entsprechend gezahlt werden. Häufig werden die Löhne jedoch einfach an die niedrigste Lohngruppe der Festangestellten angeglichen und Zusatzleistungen nicht bezahlt. Auch das ist rechtswidrig.


Häufig trauen sich Leiharbeiter*innen nicht, ihre Rechte einzufordern, weil sie Angst haben, ihren Job zu verlieren. Das führt dazu, dass Leiharbeitsfirmen relativ ungestört um den Lohn betrügen können. Beliebtes Mittel von einigen großen und bekannten Firmen ist (Unternehmen in Zusammenarbeit mit den Leiharbeitsfirmen) ist auch, die Leiharbeiter*innen nach 9 Monaten untereinander auszutauschen. Um eine Festanstellung zu verhindern, werden Leiharbeiter*innen regelmäßig nach 18 Monaten für 3 Monate entlassen und danach am selben Arbeitsplatz wieder eingestellt: Nur bekommen sie dann wieder den Anfangslohn. Das wissen alle, aber gemacht wird dagegen nichts.


Wir suchen deshalb nach Wegen, wie es möglich ist, sich gemeinsam zu informieren und zu wehren.


Denn von den DGB Gewerkschaften können Leiharbeiter*innen nicht viel erwarten. Eher im Gegenteil: Im Gesetz zur Regelung der Leiharbeit steht: Gleiche Bezahlung vom ersten Tag an – außer es gibt einen Tarifvertrag. Der Tarifvertrag, den der DGB mit dem Arbeitgeberverband der Leiharbeitsfirmen abgeschlossen hat, führt erst dazu, dass Leiharbeiter*innen nicht ab dem 1. Tag gleich bezahlt werden. Das ist krass und zeigt, wo sich der DGB positioniert.


Wenn ihr auch als Leiharbeiter*innen arbeitet und euch auch nicht alles gefallen lassen wollt, dann schreibt uns oder meldet euch bei uns. Wir freuen uns über den Austausch !


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