Unter dem Motto „Mietschulden übernehmen – Wohnungsverlust verhindern“ ruft die Stadtteilgewerkschaft für Donnerstag, 13.04. um 13.00 Uhr zu einer Kundgebung vor die Geschäftsleitung des Jobcenter Bremen in der Utbremer Straße 90 auf.
Grund dafür ist der drohende Wohnungsverlust einer jungen Familie, die Mitglied der Stadtteilgewerkschaft ist. Die Familie wurde aufgrund von Mietschulden fristlos gekündigt. Das Jobcenter weigert sich bisher, die Übernahme der Mietschulden als Darlehen zu bewilligen. Es fordert eine schriftliche Bescheinigung des Vermieters, dass das Mietverhältnis fortbesteht, wenn die Mietschulden bezahlt werden. Das ergibt sich jedoch bereits aus dem Gesetz selbst. Laut BGB erlischt eine fristlose Kündigung wenn die Mietschulden innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntwerden der Räumungsklage gezahlt werden. Das Mietverhältnis besteht dann fort, egal was der Vermieter will. Im vorliegenden Verfahren ist diese Frist der 20.04.2023.
Indem das Jobcenter seine Bewilligung trotz der eindeutigen Rechtslage von der schriftlichen Bescheinigung des Vermieters abhängig macht, gibt es diesem die Macht, über den Rauswurf seiner Mieter*innen zu entscheiden. Verweigert er die Bescheinigung, gibt das Jobcenter kein Darlehen.
Die Frage, ob das junge Ehepaar und ihre beiden Kinder die Wohnung verlieren und in Zukunft in einer Obdachlosen-Notunterkunft leben müssen oder die Wohnung erhalten bleibt, liegt aktuell einzig und allein in den Händen des Jobcenters. Wir fordern deshalb vom Jobcenter die sofortige Übernahme der Mietschulden als Darlehen.
Unterstützt die Familie, kommt am Donnerstag mit zum Jobcenter!
People, Power, Solidarität
Touch one – touch all !