Am 15.12.2022 sollte F. aus seiner Wohnung in Bremen-Walle zwangsgeräumt werden. Das Bündnis gegen Zwangsräumungen hatte daraufhin gemeinsam mit F. zu einer Kundgebung vor das Haus zum Zeitpunkt der angekündigten Zwangsräumung aufgerufen. Auch wir als Stadtteilgewerkschaft haben mit vielen Mitgliedern an der Kundgebung teilgenommen und unsere Solidarität mit F. ausgedrückt.
Mitten im Winter bei eisigen Temperaturen wurde ein Mieter auf die Straße gesetzt. Sicher gestellt wurde die Zwangsräumung durch ein enormes Polizeiaufgebot. Mehr als 80 Personen sind dem Aufruf des Bündnisses gefolgt und haben mit Trillerpfeifen, Parolen und starken Redebeiträgen ihren Protest ausgedrückt. Am Ende gab es noch eine spontane Demonstration zum Jobcenter in der Utbremer Straße.
Wie so häufig war die Zwangsräumung eine direkte Folge der rechtswidrigen Entscheidungspraxis durch die ZAEU des Jobcenter in der Utbremer Straße. Die Abteilung des Jobcenters, die bis zum 31.12.2022 ausschließlich für den Leistungsbezug von EU-Bürger*innen zuständig war, hatte F. rechtswidrigerweise die Leistungen gekürzt. Die Folge waren Mietschulden und letztlich die Kündigung. Die spätere Leistungsbewilligung und Zahlung der Mietschulden konnten den Vermieter nicht dazu bringen, die Kündigung zurück zu nehmen.
Auch in der Beratung der Stadtteilgewerkschaft sind rechtswidrige Bescheide des Jobcenters an der Tagesordnung. Häufig werden Leistungen bei EU-Bürger*innen komplett abgelehnt und müssen durch Verfahren beim Sozialgericht eingeklagt werden. Viele der Betroffenen haben Mietschulden und schweben in ständiger Gefahr, ihre Wohnung zu verlieren. Was das bei dem angespannten Wohnungsmarkt in Bremen bedeutet, dürfte allen Beteiligten klar sein.
Umso wichtiger ist, dass sich Widerstand gegen solche Praxen regt. Vermieter und Vermieterinnen sollten wissen, dass sie keine Zwangsräumung ohne öffentliche Reaktion durchsetzen können. Und auch eine Organisierung gegen das Jobcenter ist lange überfällig.